Steuerliche Aspekte

zur betrieblichen Gesunderhaltung der Mitarbeiter

Im Rahmen der Gesunderhaltung ihrer Mitarbeiter sind diese Kurse unter bestimmten Voraussetzung als Betriebsausgaben absetzbar.

Die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber können steuerfrei und beitragsfrei zur Sozialversicherung sein, wenn sie zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen und 500 Euro je Arbeitnehmer im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Unternehmen dürfen Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung bezuschussen. Wichtig ist, dass diese Zuschüsse zusätzlich zum Entgelt gewährt werden. Unter die förderfähigen Maßnahmen fallen beispielsweise Kurse zur Bewegungsförderung, zur Rückenschule. Auch Kurse zu Stressbewältigung und Entspannung für die der Arbeitgeber den Zuschuss trägt, sind von der Steuer befreit.